Solinger AnwaltVerein e.V. 







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Wahl des Rechtsanwaltes

 

Der Rechtsanwalt ist aufgrund seiner Ausbildung Generalist.

Die Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Verwaltungsjuristen und Rechtsanwälten findet gemeinsam statt.
Der Rechtsanwalt ist somit in der Lage, sich mit allen anfallenden Rechtsfragen auseinander zu setzen und
seine Mandanten erfolgreich zu beraten und zu vertreten.

 

Neben Generalisten gibt es auch Spezialisten.

Soweit ein Rechtsanwalt über Spezialkenntnisse verfügt, kann er entsprechende Schwerpunkte angeben.
Wer Schwerpunkte oder qualifizierende Zusätze verwendet, muss über entsprechende theoretische Kenntnisse
verfügen und auf diesem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein.


Darüber hinaus gibt es Bereiche, in denen eine Fachanwaltsbezeichnung geführt werden darf. Voraussetzung ist,
dass der Rechtsanwalt eine Zusatzausbildung absolviert hat und eine mindestens dreijährige Erfahrung auf diesem
Rechtsgebiet nachweisen kann. Die Fachanwaltsbezeichnung wird derzeit in 20 Fachrichtungen durch die
Rechtsanwaltskammer verliehen, wobei ein Anwalt jeweils maximal 3 Fachanwaltschaften innehalten darf.
Der Fachanwalt ist nach der Berufsordnung verpflichtet, jährliche Fortbildungen durchzuführen und nachzuweisen.

In unserer hier verlinkten Anwaltssuchliste sind alle Mitglieder des Solinger Anwaltvereins mit ihren
Fachanwaltsbezeichnungen, Schwerpunkten und eventuell vorhandenen Zusatzqualifikationen aufgelistet.







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